»... Der Senat hält die im Urteil vom 8. 9. 1983 (NJW 1984, 1196 ) vertretene Rechtsauffassung, wonach die Zustandsverantwortlichkeit des Art. 8 Abs. 1, 2 BayPAG und die daran anknüpfende Kostenerstattungspflicht des [...]
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