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OLG Hamm - Entscheidung vom 14.07.1986

13 U 283/85

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
DAR 1987, 83
DRsp I(123)320h

»... In der Rechtspr. ist anerkannt, daß die Kosten eines vom Geschädigten zur Schadensfeststellung eingeholten Gutachtens zu ersetzen sind, wenn für die Einholung eines solchen Gutachtens ein rechtfertigender Anlaß [...]
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