»Die Kl. [Sozialversicherungsträger] kann gem. § 1542 RVO i. V. m. § 18 Abs. 1 , § 17 Abs. 1 StVG vom Bekl. als Fahrer des Unfallfahrzeugs Erstattung der Aufwendungen .. für das beim Unfall verletzte Mitglied D. .. [...]
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