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OLG Hamm - Entscheidung vom 23.05.1986

9 U 245/85

Normen:
BGB § 254 Abs.1
StVO § 2 Abs. 5 § 8 Abs. 1 § 41 Abs. 2 Nr. 5

Fundstellen:
DRsp II(286)221a
VersR 1987, 1246

»[Die Radfahrerin] konnte sich nicht darauf berufen, daß sie sich gegenüber dem Bekl. auf einer vorfahrtberechtigten Straße befand. Zwar besteht das Vorfahrtrecht grundsätzlich unabhängig davon, ob sich der [...]
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