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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 28.04.1986

1 U 52/85

Normen:
StVO § 2 Abs. 5 S. 1 § 26 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp II(286)222d
MDR 1987, 1029

»§ 26 StVO durchbricht den Grundsatz des Vorrangs des Verkehrs auf der Fahrbahn, in dem er Fußgängern am Zebrastreifen gegenüber dem Fahrbahnverkehr den Vorrang einräumt. Die Vorschrift erfaßt ihrem Wortlaut nach nur [...]
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