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BGH - Entscheidung vom 06.11.1986

1 StR 327/86

Normen:
StGB (1975) §§ 283 Abs. 1 Nr. 1, 283 c

Fundstellen:
BB 1987, 145
BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Nachteil 3
BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1 - Beiseiteschaffen 1
BGHR StGB § 283c Abs. 1 - Gläubiger 1
BGHSt 34, 221
DB 1987, 425
DRsp III(334)172a-b
EzSt StGB § 283 Nr. 4
MDR 1987, 247
NJW 1987, 1710
NStE Nr. 1 zu § 283c StGB
NStE Nr. 3 zu § 283 StGB
NStE StGB § 283 Nr. 3, § 283c Nr. 1
StV 1988, 14
wistra 1987, 100

I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Bankrotts, Verstrickungsbruchs und Betrugs verurteilt. Seine Revision wendet sich gegen den Schuldspruch wegen Bankrotts und den gesamten Strafausspruch. Sie hat im [...]
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