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BGH - Entscheidung vom 10.07.1986

III ZR 77/85

Normen:
BGB § 1191
STARE (a. F. vom 16.08.1961) § 22 Abs. 4 Nr. 1 (entspricht § 57 Abs. 4 Nr. 1 n.F.vom 04.11.1975)

Fundstellen:
BGHR BGB § 1191 Abs. 1 Beweislast 1
BGHR BGB § 780 Haftungsübernahme 1
BGHR HGB § 355 Abs. 1 Vereinbarung 1
BGHR StBerG § 57 Abs. 4 Nr. 1 Kapitalerträge 1
MDR 1987, 124
NJW-RR 1986, 1495
WM 1986, 1355
Warn 1986, 240
ZIP 1986. 1171

Der Beklagte war für die Gebr. R. OHG, die später in die R. -A. Gebr. R. KG umgewandelt wurde, als Steuerberater tätig, besorgte auch ihre Buchführung und finanzierte außerdem ihre Außenstände in der Wiese vor, daß er [...]
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