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SchlHOLG - Entscheidung vom 19.09.1985

5 U 259/84

Normen:
AReisB § 5 Nr.1 d, Nr.3
VVG § 6 Abs.1

Fundstellen:
DRsp II(227)130b-c
VersR 1986, 806

»... Die Leistungsfreiheit [der Bekl. (Reisegepäckversicherer)] beruht auf § 6 Abs. 1 VVG , § 5 Nr. 1 d und [Nr.] 3 AVBR [AReisB] 80. Der Kl. [VersNehmer] hat eine vertragsmäßige Obliegenheit verletzt, die Verletzung [...]
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