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OVG Hamburg - Entscheidung vom 24.09.1985

Bf VI 3/85

Normen:
SOG §§ 8, 9

Fundstellen:
DRsp V(540)144c-d
DVBl 1986, 734
NJW 1986, 2005

(c) »... Die Notwendigkeit einer wirksamen Gefahrenabwehr gebietet es, daß die Behörde bereits dann zum Eingreifen in der Lage sein muß, wenn nur der Anschein einer Gefahr besteht. Ob der Anschein einer Gefahr gegeben [...]
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