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OVG Berlin - Entscheidung vom 16.07.1985

2 S 90/85

Normen:
BImSchG § 20 Abs.2 S.1

Fundstellen:
DRsp V(540)138b-d
NVwZ 1985, 756

(b) »... Wenn § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG bestimmt, daß die zuständige Behörde die Stillegung oder Beseitigung [nicht genehmigter] Anlagen anordnen soll, so wird damit zum Ausdruck gebracht, daß der ungenehmigte Betrieb [...]
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