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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 28.03.1985

8 U 3845/84

Normen:
BGB § 459 Abs.2, § 463 S.2

Fundstellen:
DAR 1986, 26
DRsp I(130)246b
MDR 1985, 672
OLGZ 1985, 256
VersR 1986, 821

'Das Erstgericht hat den Bekl. zu Recht zum Schadensersatz verurteilt, weil er einen Fehler des verkauften Fahrzeuges arglistig verschwiegen hat(§ 463 BGB ). Nach allgemeiner ansicht kann nämlich ein Fehler i. S. von § [...]
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