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OLG München - Entscheidung vom 18.12.1985

11 W 2507/85

Normen:
BRAGO § 6

Fundstellen:
DRsp IV(477)220e
MDR 1986, 329
Rpfleger 1986, 279

»Der Senat sieht keinen rechtfertigenden Anlaß, den Grundsatz, daß im Falle einer Prozeßverbindung den Rechtsanwälten die vorher entstandenen Gebühren voll erhalten bleiben sollen, dahin auszudehnen, daß bei einer [...]
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