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OLG München - Entscheidung vom 02.04.1985

2 Ws 311/85

Normen:
StGB § 56 c, § 56 f Abs.1 Nr.2

Fundstellen:
DRsp III(310)121d-e
GA 1985, 384
MDR 1985, 692
NStZ 1985, 411

Die StrafvollstrKammer hatte bei einem wegen Betäubungsmitteldelikten Verurteilten die Vollstreckung einer Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, dem Verurteilten jedoch die Weisung erteilt, bis zur Entlassung keinen [...]
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