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OLG München - Entscheidung vom 31.05.1985

25 U 2231/83

Normen:
ZPO § 938 Abs.2

Fundstellen:
DRsp IV(432)128c-d
OLGZ 1985, 370
Rpfleger 1985, 409

»... Die Festsetzung der [Sequester-]Vergütung erfolgt im Verhältnis des Sequesters zum Gläubiger, denn zwischen beiden besteht ein dienstvertragsähnliches Verhältnis, das die sinngemäße Anwendung der §§ 675 , 612 BGB [...]
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