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OLG München - Entscheidung vom 11.06.1985

7 U 4154/84

Normen:
ZPO § 515 Abs.3 S.1, § 137 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(416)285a
MDR 1985, 943

»Die Kosten einer gegnerischen unselbständigen Anschlußberufung trägt der Berufungskl. im Falle der Zurücknahme seiner Berufung dann, wenn die Zurücknahme noch nicht an die Einwilligung des Berufungsbekl. gebunden war [...]
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