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OLG Koblenz - Entscheidung vom 27.12.1985

14 W 757/85

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
JurBüro 1986, 1528
r+s 1987, 289

Die sofortigen Beschwerden beider Parteien sind gemäß §§ 21 Abs. 2 RPflG , 104 Abs. 3 ZPO zulässig, jedoch nicht begründet. Der Rechtspfleger hat die von beiden Parteien zur Festsetzung angemeldete Beweisgebühr nebst [...]
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