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LG Flensburg - Entscheidung vom 13.02.1985

2 O 213/83

Normen:
BGB § 249, § 833 S.1, S.2, § 847

Fundstellen:
DRsp I(146)75e-f
VersR 1987, 942

(e) »Der Bekl. ist als Tierhalter verpflichtet, der Kl. den zugesprochenen Schadensersatz zu leisten (§§ 833 Satz 1, 847 , 249 BGB ). Die der Kl. entstandenen materiellen und immateriellen Schäden sind durch die [...]
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