1 DER BUNDESFINANZHOF HAT MIT BESCHLUSS VOM 8. MAI 1984 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 2. JULI 1984 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG EINE FRAGE NACH DER AUSLEGUNG DER TARIFNUMMERN 44.05 UND 44.13 DES GEMEINSAMEN [...]
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