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BAG - Entscheidung vom 31.01.1985

2 AZR 486/83

Normen:
MuSchG § 8 a

Fundstellen:
AP Nr. 6 zu § 8a MuSchG 1968
BB 1986, 531
DB 1986, 179
DRsp VI(616)98b
EzA § 8a MuSchG Nr. 5
NJW 1986, 743
NZA 1986, 138
SAE 1987, 64

»Die Vorschrift des § 8 a MuSchG knüpft ausdrücklich an die Schutzfrist für Wöchnerinnen an (§ 6 Abs. 1 MuSchG ). Eine analoge Anwendung des § 8 a MuSchG auf Väter bzw. eine gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung [...]
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