Der BGH hat die Annahme der Revision des Beklagten durch Beschluß v. 01.10.1985 ( VI ZR 195/84) abgelehnt (VRS 70, 1 ). Vorinstanz: LG Amberg, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 1362/82 DRsp Nr. 1994/12999 HV-INFO 1986, 854 [...]
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