»... Nach der Neufassung des § 465 Abs. 2 StPO [durch das EG OWiG v. 24. 5. 1968 kommt es weder in den dort (§ 465 Abs. 2 StPO ) geregelten Fällen noch in den Fällen des Teilfreispruchs darauf an, ob die Mehrkosten [...]
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