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LG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 08.06.1984

2/9 T 586/83

Normen:
WEG § 28 Abs.3

Fundstellen:
DRsp I(152)110c
MDR 1985, 59

»Nach § 28 Abs. 3 WohnEigG ist der Verwalter (erst) nach Abschluß des Kalenderjahres verpflichtet, eine Abrechnung zu erteilen. Da die Verpflichtung zur Jahresabrechnung 1980 erst im Jahre 1981 fällig wurde, gehört sie [...]
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