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LG Frankenthal - Entscheidung vom 07.03.1984

1 T 49/84

Normen:
ZVG § 37 Nr.1, § 38

Fundstellen:
DRsp IV(436)71a-b
Rpfleger 1984, 326

»Nach § 37 Nr. 1 ZVG muß die Terminsbestimmung zwingend die Bezeichnung des zu versteigernden Grundstücks enthalten. Die Terminsbestimmung ist unwirksam, wenn die Grundstücksbezeichnung fehlerhaft oder unzureichend ist [...]
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