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LG Berlin - Entscheidung vom 02.05.1984

81 T 300/84

Normen:
ZPO § 807 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(424)122b
Rpfleger 1984, 361

»Die Gläubigerin kann sich zur Glaubhaftmachung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 807 Abs. 1 ZPO nicht darauf berufen, daß in anderen Offenbarungsverfahren gegen den Schuldner die Haft angeordnet worden sei. Sie [...]
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