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LG Berlin - Entscheidung vom 20.02.1984

81 T 136/84

Normen:
ZPO § 811

Fundstellen:
DGVZ 1985, 142

Bezüglich des Fotokopiergeräts ist der Auffassung des LG Berlin nicht zu folgen. Ein solches Gerät gehört bei vergleichbaren Berufsgruppen wie Architekten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Schriftstellern zum [...]
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