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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 14.06.1984

14 Sa 332/84

Normen:
GG Art. 5 Abs. 2
BetrVG § 45 Satz 1 § 74 Abs. 2
BGB § 620 Abs. 2
KSchG § 1

Fundstellen:
AiB 1985, 14
AuR 1985, 162
BB 1984, 1619
DB 1985, 135
DRsp VI(614)103c

'...Nicht jede die Grenze der Meinungsfreiheit überschreitende meinungsmäßige Betätigung des ArbNehmers [hier: parteipolitische Äußerungen im Betrieb] kann zur ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung [...]
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