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BGH - Entscheidung vom 13.07.1984

1 StR 267/84

Normen:
BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Die Angriffe gegen den Schuldspruch sind aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gründen offensichtlich unbegründet. Dagegen hat der Strafausapruch keinen Bestand. Das Landgericht geht davon aus, die Grenzmenge zur [...]
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