Entgegen der vom BGH in seinem Urteil vom 26. 1. 1978 (u. a. in GewArch 1978,160 = MDR 1978,657 = NJW 1978,1054 [hier: V (533) 333 a]) vertretenen Ansicht, wonach Bauherr nicht ist, wer gewerbsmäßig im eigenen Namen [...]
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