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OLG München - Entscheidung vom 03.11.1983

24 U 185/83

Normen:
ZPO § 357 Abs. 1

Fundstellen:
BauR 1985, 209
NJW 1984, 807
ZfBR 1986, 106

Bei Verweigerung des Zutrittes ist entweder die Beweisaufnahme unzulässig mit der Folge, daß der Beweisführer beweisfällig geblieben ist, oder es ist von einer Beweisvereitelung auszugehen (OLG München, aaO.). [...]
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