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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 07.02.1983

1 U 132/82

Normen:
BGB § 254

Fundstellen:
DAR 1985, 59
DRsp I(123)294e

'...Der Einwand des Mitverschuldens ist nicht durch die Behauptung des Kl. ausgeräumt, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes sei für die erlittenen Verletzungen nicht ursächlich, weil er, wenn er angegurtet gewesen [...]
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