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OLG Bamberg - Entscheidung vom 22.09.1983

6 W 23/83

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
JurBüro 1984, 556

Durch Beschluß vom 15.6.1983 hat die Rechtspflegerin des LG Aschaffenburg die Kosten, die der Kläger dem Beklagten erstatten muß, auf 3.636,34 DM festgesetzt. Sie hat dabei die geforderte Beweisgebühr nicht [...]
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