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LG Freiburg - Entscheidung vom 26.07.1983

9 S 125/83

Normen:
BGB § 1605, § 1615a

Fundstellen:
FamRZ 1983, 1165
LSK-FamR/Hannemann, § 1605 BGB LS 31
LSK-FamR/Hannemann, § 1615a BGB LS 3

B. Zur Prozeßkostenvorschußpflicht der Eltern eines nichtehelichen Kindes vgl. LSK-FamR/Hannemann, § 1610 BGB LS 93 (keine Prozeßkostenvorschußpflicht für eine Auskunftsklage des volljährigen Kindes gegen seinen Vater) [...]
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