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KG - Entscheidung vom 30.06.1983

5 Ws 204/83 Vollz

Normen:
StVollzG § 33 Abs. 3

Der Strafgefangene verbüßt eine Freiheitsstrafe wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz , deren Ende auf den 25. September 1984 festgesetzt ist. Am 14. Februar 1983 ist er innerhalb der Justizvollzugsanstalt [...]
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