1 DAS FINANZGERICHT HAMBURG HAT MIT BESCHLUSS VOM 31. MÄRZ 1982 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 19. MAI 1982 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG EINE FRAGE NACH DER AUSLEGUNG DER VERORDNUNG NR. 974/71 DES RATES VOM 12. [...]
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