So auch BGH, DRsp I (138) 669, 8 a = BauR 1993, 490 = NJW 1993, 2240 . Es entspricht anerkannter Rechtsauffassung, daß das Kopplungsverbot nicht leistungs-, sondern berufsstandbezogen ist. BGHZ 89, 240 BauR 1984, 192 [...]
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