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1. Der Benutzer einer automatischen Waschanlage muß beweisen, daß dem Betreiber objektive Pflichtverletzung zur Last fällt und daß der Schaden auf dieser Pflichtverletzung beruht. Sodann muß der Betreiber beweisen, daß er die positive Vertragsverletzung n
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr
Unter der Firma eines Einzelkaufmanns (§ 17 Abs. 2 HGB) ist der Inhaber zur Zeit der Rechtshängigkeit entweder als Gläubiger oder als Schuldner bezeichnet. Einer Vollstreckung gegen den Inhaber steht nicht entgegen, daß dieser im Vollstreckungstitel nur u
»1. Es besteht kein Anlaß, von dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Oktober 1980 - 4 RE-Miet 2/80 - (NJW 1980, 234 = ZMR 1981, 56 = WuM 1980, 262 = GE 1980, 1015) abzuweichen. Ein Zustimmungsverlangen des Vermieters nach § 2 Abs. 1 S. 1
Straßenverkehrsrecht: Beweislastverteilung bei fehlender Benutzung des Sicherheitsgurtes durch den Geschädigten;
Dem Verlangen des anderen Unfallbeteiligten, das Eintreffen der von ihm verständigten Polizei abzuwarten, muß der Unfallbeteiligte auch bei geringem Sachschaden nachkommen.
Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger
Haftungsverteilung bei Hineinfahren in eine ampelgeregelte Kreuzung
Zahnärzteversorgungen; Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin: Berechnung des Ehezeitanteils gem. § 1587a Abs. 2 Nr. 4 b BGB - volldynamisch
»1. Zur Wirksamkeit der einseitigen Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 S. 1 WoBindG ist neben der Erfüllung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 S. 2 WoBindG (Berechnung und Erläuterung der Mieterhöhung) erforderlich, daß dem von der Mieterhöhung betr
Die Belange eines geordneten Strafvollzuges erfordern es nicht, daß eine einmal erteilte Erlaubnis allein infolge Zeitablaufs erlischt, zumal es weder eine diesbezügliche Vorschrift im Strafvollzugsgesetz noch einen entsprechenden allgemeinen Rechtsgrunds
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten
Haftungsverteilung bei Verletzung eines Fußgängers durch die Laderampe eines LKW auf dem Betriebshof eines Kaufhauses
Streitwert: Zwangsvollstreckung - einstweilige Einstellung
Hält der Verteidiger bewußt Informationen zurück, um eine Aussetzung der Hauptverhandlung und damit eine Verzögerung des Strafverfahrens zu erreichen (Prozeßsabotage), rechtfertigt dies seine Abberufung. Sieht der Verteidiger von einer Ankündigung von Bew
1. Warenproben darf der Gefangene gem. § 83 Abs. 1 StVollzG nur mit Zustimmung des Anstaltsleiters annehmen. 2. § 28 Abs. 1 StVollzG gibt dem Gefangene lediglich das Recht, unbeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen, nicht aber unbeschränkt Einlag
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall an einer auf Gelb umschaltenden Ampel
Zu dem Schaden, von dessen Höhe es abhängt, ob i.S.v. § 142 StGB ein Unfall eingetreten ist, rechnet nicht der Zeitverlust des Geschädigten durch den Gang zu Zulassungsstelle zwecks Abstempelung des neuen Kennzeichenschildes und die dort verbrachte Wartez
Die Geldbuße ist fehlerhaft bemessen, wenn der Richter sich 'aus Gleichbehandlungsgründen' an einer internen Dienstanweisung der Polizei (Berliner Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten) orientiert.
Voraussetzungen für Rechtsentscheide in Wohnraummietsachen: Unzulässigkeit eines Rechtsentscheids, wenn das LG keine Rechtsfrage sondern eine allein der tatrichterlichen Sachverhaltswürdigung unterliegende Frage zur Entscheidung vorlegt.
Mietrecht; Modernisierung; Duldungspflicht; Wohngeldanspruch
Der Gefangene kann den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nur einzelne im Vollzugsplan enthaltene konkrete Regelungen, Außenwirkung entfalten und deshalb geeignet sein können, seine Rechte zu verletzten, nicht aber den Vollzugsplan als Ganzes anfechten.
1. Der Grundsatz, daß ein - z.B. durch Entweichen des Verurteilten - unterbrochener Vollzug in der Vollzugsanstalt fortgesetzt wird, in der sich der Verurteilte vor der Unterbrechung befunden hat, gilt nicht, wenn die Voraussetzungen für eine Verlegung de
Ehedauer 24 Monate, davon Trennungszeit 13 Monate: kein Ausschluß des VA
In § 30 Abs. 1 Satz 2 StVO stellt das unnötige Laufenlassen des Motors nicht nur einen Unterfall des unnötigen Lärms, sondern auch der vermeidbaren Abgasbelästigung dar. Da es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt, braucht eine konkrete Beeintr
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Müllfahrzeug beim Anfahren
»Ein Verteidiger, der dem Beschuldigten eine gegen diesen bevorstehende, wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks geheimgehaltene Maßnahme der Strafverfolgungsbehörde mitteilt, begeht eine versuchte Strafvereitelung, die seine Ausschließung von der Mitwir
I. Das Landgericht kann ausnahmsweise auch als Beschwerdegericht einen Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts nach Art. III Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 1967 in der Fassung des Änderungsgesetzes vo
»1. Die Ablehnung eines Richters nach dessen Mitwirkung an einer gerichtlichen Entscheidung ist unzulässig. 2. Im staatsanwaltschaftlichen Strafvollstreckungsverfahren ist die Ablehnung eines Richters erst zulässig, wenn feststeht, daß dieser tätig zu wer
Ein Unfall bei der Vorbereitung eines Radwechsels in einer Reifenwerkstatt hat sich nicht beim Betrieb des Kraftfahrzeugs ereignet.
Wer mit der nicht entfernt liegenden Möglichkeit einer Fehleinschätzung seines Vorfahrtrechts durch andere Verkehrsteilnehmer rechnen muß, kann sich nicht auf einen sein Mitverschulden ausschließenden Vertrauensschutz berufen.
»Die Prüfungspflicht des Notars vor der Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen von notariellen Urkunden umfaßt nicht materiell-rechtliche Gesichtspunkte, insbesondere nicht die Fälligkeit des titulierten Anspruchs, falls sie sich nicht aus der Urkunde s
Das zum Tanken bestimmte Betriebsgelände einer Tankstelle ist öffentlicher Verkehrsraum.
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Kreuzungsnachzügler
Bei der für die Bemessung der Ausbildungsbeihilfe erforderlichen Bewertung des Ausbildungsstandes kann die Arbeitshaltung des Gefangenen zu berücksichtigt werden.
Mietpreisrecht für Berliner Altbauwohnraum
A. 'Andere Straßenteile' im Sinne von § 10 Satz 1 StVO gehören zwar zur Straße, dienen jedoch nicht dem durchgehenden Verkehr. Ob solche Absonderung vom fließenden Verkehr vorliegt, bestimmt sich im wesentlichen nach äußeren, jedermann erkennbaren Merkmal
1. Bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs kann es auch zu einer Schädigung kommen, wenn keine Berührung stattgefunden hat. 2. Ist der Grund, daß es zu einem Unfall kam, in der Person des Geschädigten zu suchen, dann fehlt der adäquate Ursachenzusammenhang z
Die Vollstreckbarkeit eines Urteils kann nach dessen Inhalt davon abhängen, daß eine andere Tatsache als eine vom Gläubiger zu erbringende Sicherheitsleistung eintritt. Die Vollstreckbarkeit kann auch durch andere Tatsachen bedingt und befristet sein, und
a. Das Familiengericht darf nicht bereits dann von dem übereinstimmenden Elternvorschlag abweichen, wenn es die vorgeschlagene Lösung für unzweckmäßig hält; vielmehr ist eine Abweichung nur dann gerechtfertigt, wenn sie zum Wohl des Kindes erforderlich is
Eine Geschwindigkeit von 40 km/h auf schneeglatter Straße muß, wenn die Straße sonst frei ist, nicht unbedingt überhöht sein.
»1. a) Die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe darf nicht mit Ablauf der Mindestverbüßungszeit nach § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn ihre weitere Vollstreckung wegen der besonderen Schwere der Schuld un
1. Der Umstand, daß sich der Führer eines Kfz im Stadtverkehr eine Zigarette anzündet bzw. diese beim Fahren in der Hand hält, begründet für sich allein nicht den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. 2. Auch ein Fahrer, der sich durch das Herunterfallen ein
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einem Parkhaus
Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung gem. § 56 f Abs. 1 Nr. 2 StGB ist die Besorgnis, der Verurteilte werde schuldhaft Straftaten begehen; die Gefahr der Begehung von Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit reicht nicht aus.
»Zur Strafbarkeit des Verbreitens von Video-Raubkopien.«
§ 7 StVO mit seinem Absatz 4 gilt nur für Fahrbahnen mit markierten Fahrstreifen, doch ist § 1 Abs. 2 StVO zu entnehmen, daß auch auf Fahrbahnen ohne Unterteilung in seitlich markierte Fahrstreifen der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer nicht ohne weiteres
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung bei Dunkelheit
Die Schwere der Tat beurteilt sich nach der Schwere der Rechtsfolgen, seien sie Strafe, Maßregeln oder sonstige Auswirkungen der verhängten Sanktionen auf das Leben des Angeklagten. Die von Gesetzes wegen eintretende Beendigung des Beamtenverhältnisses, d