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Kein Verfall von Ansprüchen aus einem gerichtl. Vergleich
Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von Arbeitsverhältnissen bei Lehrern
Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr
Mit der Bewilligung des Urlaubs erwirbt der Arbeitnehmer gleichzeitig den Anspruch auf Zahlung des Urlaubsentgelts, das nach § 11 Abs. 2 BUrlG vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen ist. Urlaub ist die Gewährung von Freizeit unter gleichzeitiger Fortzahlung
Befristetes Arbeitsverhältnis - Lektor an einer Hochschule
c-d. Keine Zurückverweisung wegen fehlender Entscheidungsgründe (d) im Falle eines Urteils, das, weil später als ein Jahr nach Verkündung zugestellt, als nicht mit Entscheidungsgründen versehen gilt.
Streit über die Rechtmäßigkeit einer mit Kündigungsandrohung verbundenen Abmahnung als vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne von Abs. 2.
Änderung von Ansprüchen durch Betriebsvereinbarung
Differenzierung bei rückwirkender Tariflohnerhöhung.
Verfassungsrechtliche Prüfung des § 124b GewO
Zulässigkeit einer Gratifikations-Rückzahlungspflicht
Zulässigkeit einer Gratifikations-Rückzahlungspflicht
Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung
a. »Nettofakturenbetrag« bedeutet im kaufmännischen Geschäftsverkehr im allgemeinen Nettorechnungsbetrag, meint also in der Regel den vom Kunden netto zu zahlenden Betrag. b. Eine Vereinbarung, nach der die Provision aus dem »Nettofakturenbetrag« errechne
Keine Berufungszulassung allein durch den Hinweis in der Rechtsmittelbelehrung auf die Möglichkeit der Berufungseinlegung.
Beschränkung der Berufungszulassung auch in den Entscheidungsgründen des Urteils.
Änderungskündigung und Gleichbehandlung
Arbeitsstätte: Begriff des 'Betriebs' i.S. des BRTV-Bau
Das BUrlG enthält für die Regelung des Urlaubs nur einen Mindestrahmen; diesen zu erweitern ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Der Urlaubsanspruch erlischt auch dann mit dem Ablauf des Urlaubsjahres bzw. mit dem Ende des Übertragun
Begriff der (einer Nichtzulassungsbeschwerde zugänglichen) Rechtsstreitigkeit über die Auslegung eines Tarifvertrags im Sinne von Abs. 1 Nr. 2 umfaßt Fälle, in denen fehlende Tarifgebundenheit durch arbeitsvertragliche Verweisung auf den einschlägigen Tar
Keine Beteiligteneigenschaft des von einer geplanten Versetzung betroffenen Arbeitnehmers im Beschlußverfahren über die Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVerfG.
Zulässige Beschränkung der Revisionszulassung, insbesondere im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; zulässige Beschränkung in einem Kündigungsrechtsstreit auf bestimmte Unwirksamkeitsgründe.
Ein Verwertungsverbot besteht grundsätzlich bei Beweismitteln, die unter Verletzung von Grundrechten, insbesondere des Rechts auf Schutz der Persönlichkeit, beschafft wurden.
Unzulässige Differenzierung wegen krankheitsbedingter Fehltage.
Zulässige Differenzierung zwischen Lehrern im höheren Dienst und anderen Lehrern hinsichtlich Pflichtstundenzahl.
Zulässige Differenzierung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Arbeitnehmern bei der Zusatzversorgung.
»Eine verhaltensbedingte Kündigung ist sozial nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigt werden kann und der Betriebsrat der beabsichtigten Kündigung hierwegen widersprochen hat.
Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung
Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag
Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten
Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis
Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten von Kaufhäusern
Schulhausmeister: Arbeiter oder Angestellter - Eingruppierung
1. Fordert der Arbeitgeber die Vorlage eines »handgeschriebenen Lebenslaufes«, so erwartet er einen vom Stellenbewerber »eigenhändig« geschriebenen Lebenslauf. 2. In der Einreichung eines handgeschriebenen Lebenslaufes liegt jedenfalls dann zugleich auch
Befugnis von Verbandsvertretern, die Zustimmung zur Sprungrevision gegenüber dem Arbeitsgericht zu erklären.
Keine Bindung des Bundesarbeitsgerichts an eine gesetzwidrige Revisionszulassung (hier: rechtsfehlerhafte Entscheidung durch Urteil).
e-f. Zulässige Beschränkung der Revisionszulassung, insbesondere im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; (f) unzulässige Umgehung einer Beschränkung im Wege der (unselbständigen) Anschlußrevision für einen von der Zulassung ausgeschlossenen Streitgege
» Mit der Entscheidung einer streitigen Rechtsfrage durch das BAG entfällt auch eine Zulassung der Revision wegen Divergenz des anzufechtenden Urteils von einem landesarbeitsgerichtlichen Urteil. Anders als bei der Divergenzrevision [nach § 72 ArbGG a.F.]
Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer
Erlöschen des Resturlaubsanspruchs bei Ausscheiden aus dem und anschließendem Wiederbeginn des Arbeitsverhältnisses
Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche Modifizierungen
Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung
» Eine Nichtzulassungbeschwerde wegen Divergenz ist auch dann begründet, wenn die anzufechtende Entscheidung von einer Entscheidung des BAG abweicht, in der Begründung jedoch nicht diese Entscheidung des BAG, sondern eine damit übereinstimmende Entscheidu
Mitbestimmung bei Rufbereitschaft