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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 05.08.1981

7 (14) Ta 123/81

Normen:
ArbGG § 51 Abs. 1
ZPO § 141 Abs. 3

Durch den angefochtenen Beschluß hat das Arbeitsgericht gegen den Geschäftsführer der Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 DM festgesetzt, weil dieser, obwohl sein persönliches Erscheinen angeordnet war, zum [...]
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