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EuGH - Entscheidung vom 21.05.1981

Rs 192/80

Normen:
Verfahrensordnung Art. 91 § 3

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

GEMÄSS ARTIKEL 91 PAR 3 DER VERFAHRENSORDNUNG WIRD ÜBER DEN DIE EINREDE BETREFFENDEN ANTRAG MÜNDLICH VERHANDELT , SOFERN DER GERICHTSHOF NICHTS ANDERES BESTIMMT. DER GERICHTSHOF HÄLT DIE ERÖFFNUNG DER MÜNDLICHEN [...]
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