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EuGH - Entscheidung vom 01.07.1981

Rs 238/78

Normen:
VerfO Art. 69

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 DA DIE PARTEIEN SICH ÜBER DEN SCHADENSERSATZBETRAG GEEINIGT HABEN , IST DIE RECHTSSACHE 238/78 IM REGISTER DES GERICHTSHOFES ZU STREICHEN. 2 GEMÄSS ARTIKEL 69 PAR 1 VERFAHRENSORDNUNG ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF ÜBER [...]
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