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EuGH - Entscheidung vom 20.07.1981

Rs 206/81 R

Normen:
EWG-Vertrag Art. 185
Beamtenstatut Art. 91 Abs. 4
Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2
Verfahrensordnung Art. 83 § 2

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 NACH ARTIKEL 185 DES VERTRAGES HABEN KLAGEN BEI DEM GERICHTSHOF KEINE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG. DER GERICHSHOF KANN JEDOCH , WENN ER DIES DEN UMSTÄNDEN NACH FÜR NÖTIG HÄLT , DIE DURCHFÜHRUNG DER ANGEFOCHTENEN VERFÜGUNG [...]
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