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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 31.05.1978

2 U 236/77

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
DRsp I(123)222c
ES Kfz-Schaden A-2/4
VersR 1978, 1028

Daß ein Geschädigter seinen Schaden grundsätzlich auch dann noch auf der Grundlage der mutmaßlichen Reparaturkosten berechnen darf, wenn er das Fahrzeug unrepariert veräußert hat, steht nach der Rechtsprechung des BGH [...]
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