Der Antragsteller veräußerte 1964 Aktien der H-AG im Nennwert von 125.000 DM und 1966 im Nennwert von insgesamt 740.000 DM. 1968 erzielte er bei der Veräußerung von Aktien innerhalb der Frist des § 23 Abs 1 des [...]
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