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BGH - Entscheidung vom 09.06.1976

VIII ZR 19/75

Normen:
ZPO § 776

Fundstellen:
BGHZ 66, 394

Bleiben die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen allerdings bestehen (in den Fällen des § 775 Nr. 4 und 5 und grundsätzlich auch Nr. 2 ZPO ), dann ist der Gläubiger weiter durch das Pfandrecht gesichert, ohne indes eine [...]
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