Vgl. auch LG Frankfurt/M. v. 15.10.1964, VersR 1964, 1262 (bejaht bei ca. 2 o/oo); LG Stuttgart v. 28.7.1965, VersR 1965, 1089 (bejaht bei 2,2 o/oo); LG Hamburg v. 15. 10 1965, VersR 1966, 137 (bejaht bei über 2 o/oo); [...]
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