1 DER BUNDESFINANZHOF HAT MIT BESCHLUSS VOM 14. AUGUST 1973, BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN AM 4. SEPTEMBER 1973, NACH ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG DEM GERICHTSHOF DIE FRAGE VORGELEGT, OB ARTIKEL 177 ABSATZ 2 [...]
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