1 DAS HESSISCHE FINANZGERICHT HAT DEN GERICHTSHOF MIT BESCHLUSS VOM 9. MÄRZ 1972, BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN AM 2. MAI 1972, UM VORABENTSCHEIDUNG FÜR DIE GÜLTIGKEIT DER ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION [...]
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