1 DAS FINANZGERICHT RHEINLAND-PFALZ HAT DURCH BESCHLUSS VOM 3. MAI 1972, BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 28. JUNI 1972, GEMÄSS ARTIKEL 177 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EWG EINE REIHE VON FRAGEN NACH DER AUSLEGUNG DER [...]
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