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BFH - Entscheidung vom 05.12.1972

VIII R 91/70

Normen:
EStG § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a S. 3, 4

Fundstellen:
BFHE 108, 103
BStBl II 1973, 103

I. Streitig ist, ob Einkünfte aus gewerbsmäßiger Unzucht der Einkommensteuer unterliegen. Die Klägerin und Revisionsbeklagte, die von Beruf Schauspielerin ist, ging im Streitjahr 1967 der Prostitution nach. In ihrer [...]
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