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BVerfG - Entscheidung vom 09.12.1970

1 BvL 7/66

Normen:
BVerfGG § 80 Abs. 2
Deutsch-niederländischen Ausgleichsvertrags vom 8. April 1960 - BGBl. II S. 458
Deutsch-niederländischen Finanzvertrags vom 8. April 1960 - BGBl. II S. 629
Gesetz Nr. 63 der Alliierten Hohen Kommission vom 31. August 1951 Art. 1 Abs. 1 Buchstabe a, Abs. 2 Buchstabe a Art. 3
GG Art. 14 Abs. 3 Art. 59 Abs. 2 Art. 100 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 29, 348
WM 1971, 270

A. I. 1. Die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande haben am 8. April 1960 einen Vertrag zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag) [...]
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